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Schwanger - das sind deine Rechte!

Do´s und Don´ts im Arbeitsrecht

Wie kann man Schwangerschaft, Berufstätigkeit und Behördenwege auf einen Nenner bringen? Wenn sich dein „Status“ ändert, solltest du auch wissen, dass damit entsprechende Rechte verbunden sind und du durch gewisse Bestimmungen geschützt bist. Du mussst überlegen, wie lange du die Karenz in Anspruch nehmen willst und überprüfe gegebenenfalls auch deine Krankenversicherung/ Zusatzversicherung.

Big Spender: Sozialversicherung und Finanzamt

Zwei Institutionen gewähren dir alle Vorteile, die mit der Schwangerschaft und der Geburt eines Kindes verbunden sind: Die Sozialversicherung und das Wohnsitzfinanzamt.  Die Leistungen dieser Institutionen sind zwar großzügig, es wird jedoch alles auch sehr genau geprüft.  Sorge deshalb dafür, dass deine Angaben genau und richtig sind und halte Verpflichtungen und Fristen ein.
 

Melde deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft

Das ist der erste Schritt, wenn du die freudige Nachricht erhalten und dies bereits gefeiert hast! Beachte, dass du verpflichtet bist, deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitzuteilen! Du gibst deinem Arbeitgeber die Bestätigung der Schwangerschaft, die dir dein Gynäkologe ausgestellt hat.
Mit der Meldung der Schwangerschaft wird das Arbeitsinspektorat verständigt, das deinen Arbeitsplatz auf die Einhaltung der Schutzvorschriften für Schwangere überprüft.
Mit deinem neuen Status genießt du auch einen Kündigungs- und Entlassungsschutz! Er gilt auch während der ersten 4 Monate nach der Entbindung, in der Karenzzeit und 4 Wochen nach Beendigung der Karenz. Du musst jedoch die Schwangerschaft/Geburt immer vorher gemeldet haben bzw. bis zu 5 Arbeitstage nach Kündigung/Entlassung das rückwirkend machen.

Die Sozialversicherung

Arztkosten

In Österreich wird die Betreuung von Schwangeren im Rahmen des Mutter-Kind-Pass-Programmes organisiert und gänzlich vom Bund und den Krankenversicherungsträgern finanziert. Alle Untersuchungen werden in den Mutter-Kind-Pass eingetragen und so dokumentiert.
 
Die zeitgerechte Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen ist Voraussetzung für die Weitergewährung des vollen Kinderbetreuungsgeldes ab dem 21. Lebensmonat des Kindes.

Wenn du unselbständig erwerbstätig bist ersetzt dir die Krankenversicherung alle Arztkosten im Rahmen der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen, Heilbehelfe (z.B. Schwangerschaftsmieder; Selbstbehalt kann bestehen bleiben), Wochengeld, Hebammenkosten sowie Kosten für die Geburt (Hausgeburt, oder Spitalsgeburt).
Erkundige dich jedoch bei Wahl einer Hebamme oder bei Aufenthalt in einer Privatklinik genau nach der Übernahme der Kosten. Es können nämlich je nach Versicherungsträger und Abrechnung der Gesamtkosten Aufwendungen überbleiben, für die du selbst aufkommen musst.

Du bist selbständig tätig? 

In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse ebenfalls einen Großteil der Kosten wie z.B. Kosten für alle Vorsorgeuntersuchungen nach dem Mutter-Kind-Pass. Während der Schutzfrist vor und nach der Geburt besteht der alternative Anspruch auf Wochengeld oder Betriebshilfe. Nähere Details erfrage bitte direkt bei deinem Sozialversicherungsträger.

Im Allgemeinen bestehen die meisten Leistungen auch wenn du mit deinem Partner oder den Eltern mitversichert bist.

 

Einstellung deiner Berufstätigkeit und Gehaltsfortzahlungen

Wenn Gefahr für dich oder dein Kind besteht müssen die Arbeitsbedingungen geändert werden, du gegebenenfalls an eine andere Stelle versetzt werden oder, wenn das alles nicht zu bewerkstelligen ist, du unter Fortzahlung des Entgeltes freigestellt wirst.
Diese Freistellung wird auch erfolgen wenn dir dein Arzt aufgrund deines Gesundheitszustand bestätigt, dass du „arbeitsunfähig“ bist. 
In diesem Fall hast du Anspruch auf das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen.

Allgemein tritt ab 8 Wochen vor der Geburt die Schutzfrist in Kraft. Hier besteht Beschäftigungsverbot. Auch nach der Geburt gibt es eine 8-wöchige Schutzfrist, bei Mehrlings- Früh- und Kaiserschnittgeburten beträgt diese dann sogar 12 Wochen.

Recht auf Abwesenheit wegen Kontrolluntersuchungen

Während der Schwangerschaft bist du berechtigt, innerhalb der Arbeitszeit zu den vorgesehenen Kontrolluntersuchungen vor der Entbindung zu gehen, wenn sie nicht außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden können. Du hast weiterhin Anspruch auf dein normales Gehalt ohne Abzüge.

Arbeitsunterbrechung für stillende Mütter

Solange eine erwerbstätige Mutter stillt hat sie Anspruch auf eine tägliche Stillzeit, die nicht auf normale Pausen angerechnet werden darf und sich nicht zu ihrem finanziellen Nachteil auswirken darf. Diese Stillzeit liegt generell zwischen 45 und 90 Minuten täglich, je nach Arbeitszeiten.

Der Arbeitgeber hat Anspruch auf eine ärztliche Bescheinigung, dass die Mutter wirklich stillt.

Wochengeld

Während der allgemeinen Schutzfrist besteht der Anspruch auf Wochengeld. Es beträgt so viel, wie der durchschnittliche Nettoverdienst der letzten 13 Wochen und wird von der Krankenkasse bezahlt.

Setze dich rechtzeitig mit deiner Krankenkasse in Verbindung. du musst um Wochengeld zu bekommen eine ärztliche Bestätigung sowie eine Arbeits- und Lohnbestätigung vorweisen können.

Im Falle, dass du bereits Kinderbetreuungsgeld beziehst, hast du bei einer neuerlichen Schwangerschaft Anspruch auf ein Wochengeld, das das normale Kinderbetreuungsgeld um 80% übersteigt. Dies gilt natürlich nur dann wenn du zuvor erwerbstätig warst und daraus Anspruch auf Wochengeld hattest.